Wie werde ich Bürgerbusfahrer?
Welche Regeln müssen bezüglich der Fahrerlaubnis beachtet werden ?
Bürgerbusfahrerinnen
und
-Fahrer
müssen
mindestens
21
Jahre
alt
sein
und
über
mindestens
zwei
Jahre
Fahrpraxis
verfügen.
Die
Altersgrenze
für
unsere
Fahrerinnen
und
Fahrer
in
Plettenberg ist 75 Jahre.
Es muss die Fahrerlaubnis auf die Klasse B oder höher ausgestellt sein.
Beim
Straßenverkehrsamt
des
Märkischen
Kreis
wird
eine
Fahrerlaubnis
zur
Fahrgastbeförderung für Bürgerbusse ausgestellt.
Erforderlich
hierfür
ist
ein
polizeiliches
Führungszeugnis,
ein
gültiger
Führerschein,
der
Personalausweis
und
der
Nachweis
über
die
ärztliche
Untersuchung.
Diese
ärztliche
Untersuchung
besteht
aus
dem
Nachweis
der
körperlichen
und
geistigen
Leistungsfähigkeit.
Die
Untersuchung
dieser
Leistungsfähigkeit
ist
durch
einen
Arbeits-
bzw.
Betriebsmediziner
durchzuführen. (IFAM)
Alle
Kosten
für
die
Erteilung
der
Fahrerlaubnis
für
den
Bürgerbus
trägt
der
Bürgerbusverein
Plettenberg e.V..
Abschließend
erfolgt
eine
Einweisung
in
das
Fahrzeug,
den
Fahrplan
und
die
Linie
durch
den
Vorsitzenden
des
Bürgerbusvereins
Plettenberg
und
zusätzlich
durch
einen
Verkehrsmeister
der Märkischen Verkehrsgesellschaft.
Und dann kann es losgehen!