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Wie werde ich Bürgerbusfahrer? Welche Regeln müssen bezüglich der Fahrerlaubnis beachtet werden ? Bürgerbusfahrerinnen   und   -Fahrer   müssen   mindestens   21   Jahre   alt   sein   und   über   mindestens zwei    Jahre    Fahrpraxis    verfügen.    Die   Altersgrenze    für    unsere    Fahrerinnen    und    Fahrer    in Plettenberg ist 75 Jahre. Es muss die Fahrerlaubnis auf die Klasse B oder höher ausgestellt sein. Beim      Straßenverkehrsamt      des      Märkischen      Kreis      wird      eine      Fahrerlaubnis      zur Fahrgastbeförderung für Bürgerbusse ausgestellt. Erforderlich    hierfür    ist    ein    polizeiliches    Führungszeugnis,    ein    gültiger    Führerschein,        der Personalausweis    und    der    Nachweis    über    die    ärztliche    Untersuchung.    Diese    ärztliche Untersuchung   besteht   aus   dem   Nachweis   der   körperlichen   und   geistigen   Leistungsfähigkeit. Die   Untersuchung   dieser   Leistungsfähigkeit   ist   durch   einen   Arbeits-   bzw.   Betriebsmediziner durchzuführen. (IFAM) Alle   Kosten   für   die   Erteilung   der   Fahrerlaubnis   für   den   Bürgerbus   trägt   der   Bürgerbusverein Plettenberg e.V.. Abschließend   erfolgt   eine   Einweisung   in   das   Fahrzeug,   den   Fahrplan   und   die   Linie   durch   den Vorsitzenden   des   Bürgerbusvereins   Plettenberg   und   zusätzlich   durch   einen   Verkehrsmeister der Märkischen Verkehrsgesellschaft. Und dann kann es losgehen!